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Bestimmungen für ältere Produkte, die vor dem Inkrafttreten der jeweiligen Europ. Richtlinie erstmalig in Verkehr gebracht wurden

- Antiquitäten

- gebrauchte Produkte, die vor ihrer Verwendung instand gesetzt oder wiederaufbereitet werden müssen, sofern der Wirtschaftsakteur denjenigen, an den sie abgegeben werden, darüber ausreichend unterrichtet.