Bereitstellung von Produkten auf dem Markt
Umsetzung Europäisches Recht in deutsches Recht
Bestimmte Produkte nach europäischen Harmonisierungsrichtlinien, müssen durch die durch auf § 8 ProdSG gestützte Verordnungen oder durch besondere Gesetze in deutsches Recht umgesetzt werden.
Für einige Produkte werden statt europäische Harmonisierungsrichtlinien die unmittelbar in allen EU-Staaten wirkenden EU-Verordnungen veröffentlicht.
Die nach dem europäischen Rechtsrahmen (NFL) verfassten Europäischen Richtlinien werden im wesentlichen
durch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) in nationales Recht umgesetzt. Marktüberwachungsbestimmungen und Begriffsbestimmungen sind im ProdSG mit aufgenommen worden. Für die Marktüberwachung gilt auch die EU-Marktüberwachungsverordnung.
Produkt |
Umsetzung der europäischen Richtlinie in deutsches Recht |
Europäische Richtlinie / |
Konformitätszeichnung und mitzuliefernde Unterlagen |
Elektrische Betriebsmittel |
Verordnung über das Inverkehrbringen elektr. Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen |
2014/35/EU |
CE-Zeichen auf jedem Betriebsmittel Mitzuliefernde Unterlagen: |
Spielzeug |
Verordnung über die Sicherheit von Spielzeugen |
2009/48/EG |
CE-Zeichen auf jedem Spielzeug Mitzuliefernde Unterlagen: |
Einfache Druckbehälter |
Verordnung über das Inverkehrbringen von einfachen Druckbehältern |
2014/29/EU |
CE-Zeichen mit Kennnummer der notifizierten Stelle auf jedem Druckbehälter Mitzuliefernde Unterlagen: |
Gasverbrauchseinrichtungen |
Verordnung über das Inverkehrbringen von Gasverbrauchseinrichtungen |
Verordnung (EU) 2016/424 |
CE-Zeichen mit Kennnummer der benannten Stelle auf jedem Gerät Mitzuliefernde Unterlagen: |
Persönliche Schutzausrüstungen |
PSA-Durchführungsgesetz - PSA-DG |
Verordnung (EU) 2016/425 |
CE-Zeichen ggf. mit Kennnummer der notifizierten Stelle auf jeder Schutzausrüstung Mitzuliefernde Unterlagen: |
Maschinen |
Maschinenverordnung |
2006/42/EG |
CE-Zeichen auf jeder Maschine Mitzuliefernde Unterlagen: |
Sportboote und Wassermotorräder |
Verordnung über Sportboote und Wassermotorräder |
2014/53/EU |
CE-Zeichen ggf. mit Kennnummer der benannten Stelle auf jedem Sportboot bzw. Bauteil Mitzuliefernde Unterlagen: |
Schiffsausrüstung |
Schiffsausrüstungsverordnung (SchAusrV) |
2014/90/EU |
Schiffsanker-Zeichen Mitzuliefernde Unterlagen: |
Geräte und Schutzsysteme in explosionsgefährdeten Bereichen |
2014/34/EU |
CE-Zeichen ggf. mit Kennnummer der notifizierten Stelle auf jedem Gerät bzw. Schutzsystem Mitzuliefernde Unterlagen: |
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Aufzüge |
Aufzugverordnung |
2014/33/EU |
CE-Zeichen ggf. mit Kennnummer der notifizierten Stelle in jedem Fahrkorb Mitzuliefernde Unterlagen: |
Aerosolverpackungen |
Aerosolverpackungsverordnung |
75/324/EWG |
Konformitäts-Zeichen (gespiegeltes Epsilon) auf jeder Verpackung Mitzuliefernde Unterlagen: Keine |
Druckgeräte |
Druckgeräteverordnung |
2014/68/EU |
CE-Zeichen ggf. mit Kennnummer der notifizierten Stelle auf jedem Druckgerät Mitzuliefernde Unterlagen: |
Elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln |
Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln - EMVG |
2014/33/EU |
CE-Zeichen auf jedem Gerät; Mitzuliefernde Unterlagen: Gebrauchsanweisung |
Geräuschemissionen von der Verwendung im Freien vorgesehenen Geräte und Maschinen |
Bundesimmissionsschutzgesetz i. V. mit 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes Immissionsschutzgesetzes |
2000/14/EG |
CE-Zeichen und Angabe des garantierten Schallpegels auf jedem Gerät; Mitzuliefernde Unterlagen: |
Ortsbewegliche Druckgeräte |
Ortsbewegliche Druckgeräte Verordnung - ODV |
2010/35/EU |
π-Zeichen und Kennnummer der notifizierte Stelle Mitzuliefernde Unterlagen: |
Aktive implantierbare medizinische Geräte |
Medizinproduktegesetz - MPG |
90/385/EWG |
CE-Zeichen auf jedem Gerät, |
Medizinprodukte |
Medizinproduktegesetz - MPG |
93/42/EWG |
CE-Zeichen auf jedem Gerät, |
In vitro Diagnostika |
Medizinproduktegesetz - MPG |
98/79/EWG |
auf jedem Gerät, |
Nichtselbstätige Waagen |
Mess- und Eichgesetz (MessEG) i. V. |
2014/31/EU |
CE-Zeichen ggf. mit Kennnummer der benannten Stelle |
Explosivstoffe für zivile Zwecke |
Sprengstoffgesetz (SprengG) i. V. |
2014/28/EU |
CE-Zeichen |
Pyrotechnische Gegenstände |
Sprengstoffgesetz (SprengG) i. V. |
2013/29/EU |
CE-Zeichen auf jedem Gegenstand; falls nicht möglich: auf angebrachten Kennzeichnungsschild oder Verpackung
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Funkanlagen und Telekomunikations-Endeinrichtungen |
2014/53/EU |
CE-Zeichen |
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Seilbahnen |
Seilbahndurchführungsgesetz |
Verordnung (EU) 2016/424 |
CE-Zeichen Mitzuliefernde Unterlagen: |
Messgeräte |
Mess- und Eichgesetz (MessEG) i. V. |
2014/32/EU |
CE-Zeichen und Metrologiekennzeichnung auf jedem Gerät Mitzuliefernde Unterlagen:
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Energieverbrauchsrelevante Produkte |
CE-Zeichen auf jedem Produkt; falls nicht möglich: auf Verpackung und den beigefügten Unterlagen
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Unbemannte Luftfahrzeugsysteme (UAS) (auch bekannt unter Drohnen) |
- | Verordnung (EU) 2019/945 | CE-Zeichen auf jedem Produkt; Identifizierungskennzeichen der UA-Klasse: Schallleistungspegel; Typ-Nummer; Serien-Nr.; |