ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU
Auf jedem Gerät ist eine Kennzeichnung gem. den Mindestangaben nach Anhang II Nr. 1.05 sowie die vorgesehenen Kennzeichnungen der angwandten Norm für die Zündschutzart deutlich und unauslöschbar anzubringen. Demnach muss die Kennzeichnung enthalten:
- Name, eingetragener Handelsname oder eingetragene Handelsmarke und Anschrift des Herstellers,
- CE-Kennzeichen (mind. 5 mm) und ggf. Kennnummer der beteiligten notifizierten Stelle
- Bezeichnung der Serie und des Typs,
- gegebenenfalls die Chargen- oder Seriennummer,
- Baujahr
- Gerätegruppe und Gerätekategorie
Ist ein Produkt mehreren Richtlinien unterworfen, die alle die Anbringung der CE-Kennzeichnung vorsehen, zeigt die Kennzeichnung an, dass das Produkt als mit den Bestimmungen aller dieser Richtlinien im Einklang stehend vermutet wird.
Beispiel Gas (elektrisches Gerät) |
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Kennzeichnung gem. Richtlinie 2014/34/EU |
spezif. Kennzeichnung nach Norm |
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Ergänzungen und Bestimmungen gemäß Anwendungs-Norm
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(1) |
(2) |
(3) |
(4) |
(5) |
(6) |
(7) |
(8) |
(9) |
(10) | (11) |
(12)
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Beispiel Staub (nicht-elektrisches Gerät) |
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Kennzeichnung gem. Richtlinie 2014/34/EU | spezif. Kennzeichnung nach Normenreihe ISO 80036/37 |
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Ergänzungen und Bestimmungen gemäß Anwendungs-Norm |
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(1) |
(2) |
(3) |
(4) |
(5) |
(6) |
(7) |
(8) |
(9) |
(10) | (11) | (12) |
Erläuterungen |
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(1) |
CE-Zeichen |
Konformitätskennzeichen nach Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 765/2008, dass vom Hersteller vor dem Inverkehrbringen angebracht wird |
nicht für Komponenten zulässig |
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(2) |
Kenn-Nr. |
Kenn-Nr. der notifizierten Stelle, die während der Phase der Herstellung beteiligt war (Kenn-Nr. wird den notifizierten Stellen von der Europäischen Kommission erteilt) |
nicht für Modul B und |
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(3) |
Explosionsschutz |
Spezielles Explosionsschutzkennzeichen gemäß Anhang II Nr. 1.0.5 |
Für Geräte, Schutzsysteme und Komponenten |
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(4) |
Gerätegruppe |
Gerätegruppe I: Gerätegruppe : |
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(5) |
Gerätekategorie |
Nach Anhang I der Richtlinie 2014/34/EU:
Geräte, die sowohl für Gase/Dämpfe/Nebel´als auch für Stäube geeignet sind, dürfen mit der Kennzeichnung "G/D" versehen sein. |
G = Gas D = Staub M = Bergwerk |
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(6) |
Symbolkennzeichen |
-wenn eine oder mehrere Normen der Normenreihe EN 60079/ISO 80079 (Gas/D ämpfe) angewendet wurden. - wenn eine oder mehrere Normen der Normenreihe IEC/EN 61241 /ISO 80079 (Staub) angewendet wurden. |
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(7) |
Zündschutzart |
A. Symbol für die verwendete Zündschutzart bei elektrischen Betriebsmittel
B. Symbol für die verwendete Zündschutzart bei nicht-elektrischen Betriebsmittel
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(8) |
Explosionsgruppe |
Unterteilung der Gase in Explosionsgruppen:
Insbesondere für die Zündschutzarten "d", "i", "nC" und "nL" ist diese Unterteilung vorgeschrieben und in der Kennzeichnung mit anzugeben.
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(9) |
Temperaturklasse |
Zuordnung der Gase und Dämpfe nach deren Zündtemperaturen in Temperaturklassen
Gemäß den in der Kennzeichnung angegebenen Temperaturklasse werden explosionsgeschützte Betriebsmittel in ihren Oberflächentemperaturen so ausgelegt, dass eine Oberflächentemperaturzündung ausgeschlossen wird. Stäube: |
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(10) |
Equipment Protection Level (EPL) |
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(11) |
Umgebungstemperatur | Wenn das Gerät nicht im Bereich der Umgebungstemperatur (von -20°C bis +40°C gem. ISO 80079-36) betrieben wird, muss die Kennzeichnung entsprechend mit den Angaben der zul. Umgebungstemperaturbereiches angegeben werden z. B. |
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(12)
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Ergänzungen nach Anwendungs-Norm
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Weitergehende Kennzeichnungen die sich aus der angewendeten Norm ergeben wie z. B.
X:Falls auf spezeielle Anwendungsbedingungen in der Betriebsanleitung hingewiesen wird z. B. hinsichtlich der Temperaturen U:für Ex-Bauteile nach EN 60079-0 Angaben, die sich aus der Zertifizierung des Herstellers ergeben: Angaben bei nicht-elektrischen Geräte nach ISO 80079-36/37: |