ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU
Um die Anforderungen der Richtlinie zur erfüllen, ist für jedes Gerät, Schutzsystem oder Vorrichtung ein umfassender Gefahrenbewertungsprozess durchzuführen. Hierfür eignen sich eine systematische Vorgehensweise, bei der alle Teile, alle Phasen des Gebrauchs und alle bekannten und alle vernünftigerweise vorhersehbaren Gefahren berücksichtigt werden. Im letzten Schritt der Risikobeurteilung ist bei der Risikobewertung zu entscheiden, ob ein tolerierbares vertretbares Risiko vorliegt oder ob (weitere) Risikominderungs-Maßnahmen erforderlich sind. Für eine Risikominderung kämen dann unter Berücksichtigung des integrierten Explosionsschutzes (weitere) konstruktive Maßanahmen in Frage oder auch andere ergänzende Schutzmaßnahmen. Über Restgefahren sind in der Betriebsanleitung dem Benutzer/Anwender ausreichende Informationen zur Verfügung zu stellen.
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