System von Schutzmaßnahmen
Explosionsschutz
Der Explosionsschutz zählt zu den besonders sicherheitsrelevanten Aufgabenbereichen. Im Explosionsfall sind das Leben und die Gesundheit der Arbeitnehmer durch unkontrollierte Flammen- und Druckwirkung sowie durch schädliche Reaktionsprodukte und Verbrauch des zum Atmen benötigten Sauerstoffs aus der Umgebungsluft gefährdet. Explosionsgefahren können in allen Unternehmen auftreten, in denen mit brennbaren Substanzen umgegangen wird. Zu diesen Stoffen zählen zahlreiche Einsatzstoffe, Zwischenprodukte, Endprodukte und Reststoffe aus dem alltäglichen Arbeitsprozess. Mit dem Ziel des Verhinderns von Explosionen und des Schutzes gegen Explosionen trifft der Arbeitgeber die der Art des Betriebes entsprechenden technischen und/oder organisatorischen Maßnahmen nach folgender Rangordnung von Grundsätzen:
Anlagentechnische Schutzmaßnahmen ist gegenüber Organisatorischen den Vorrang einzuräumen. Jedoch können (kostengünstige) organisatorische Maßnahmen bereits erheblich zur Verringerung der Explosionsgefahr beitragen. Organisatorische Maßnahmen müssen jedoch konsequent durchgesetzt und die Einhaltung regelmäßig kontrolliert werden. In der Regel wird die erforderliche Sicherheit erst durch die sinnvolle Kombination der Schutzmaßnahmen erreicht.
1. Primärer Explosionsschutz
Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre verhindern
Bei der Festlegung der Schutzmaßnahmen zur Vermeidung der Bildung explosionsfähiger Atmosphäre sind primär grundsätzlich Vorkehrungen zu treffen, um Stoffe einzusetzen, die keine explosionsfähige Atmosphäre bilden können, um die betriebsmäßige Bildung von explosionsfähigen Gemischen zu verhindern (oder einzuschränken) und um gefährliche explosionsfähige Gemische gefahrlos zu beseitigen. Dies kann durch Einsatz nicht brennbarer Stoffe durch Verdrängung des Sauerstoffes (Inertisierung im Anlageninneren), bei Emissionsquellen durch Absaugung sowie durch technische und natürliche Lüftung ggf. mit der Überwachung der Brennstoffkonzentration in Betriebsbereichen erfolgen.
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2. Sekundärer Explosionsschutz
Zündung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre verhindern
Bei sekundären Explosionsschutz werden die eingesetzten Betriebsmittel bzw. Geräte so entworfen, gefertigt und geprüft. dass die vorhandenen potentiellen Zündquellen unwirksam sind. Diese Betriebsmittel bzw. Geräte müssen die sicherheitstechnischen Anforderungen der Richtlinie 2014/34/EU (ATEX Produktrichtlinie) erfüllen.
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3. Tertiärer Explosionsschutz
Schädliche Auswirkungen einer Explosion abschwächen
Der tertiären Explosionsschutz (auch konstruktiver Explosionsschutz genannt) ist immer dann vorzusehen, wenn eine explosionfähige Atmosphäre betriebsmäßig vorhanden ist (im Inneren von Apparaten) und eine Zündungsausschluss nicht zuverkässig gewährleistet werden kann.Dabei soll durch konstruktive und organisatorischen Maßnahmen die Auswirkungen auf den Menschen minimiert bzw. ausgeschlossen werden, falls es dennoch zu einer Explosion kommt.
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