Anlagensicherheitsrecht
- überwachungsbedürftige Anlagen -
1. Allgemeines
Im Zuge des von der Europäischen Union angestrebten freien Warenverkehrs (europäischer Binnenmarkt) sind die Anforderungen für die Bereitstellung von Arbeitsmittel auf dem Markt und insbesondere von überwachungsbedürftigen Anlagen weitgehend durch harmonisierte gesetzliche Vorschriften geregelt (Beschaffenheitsanforderungen), so dass man davon ausgehen kann, dass die auf dem Markt bereitgestellten Produkte sicher sind (siehe Rechtsgrundlagen für die Bereitstellung von techn. Arbeitsmitteln auf dem Markt und deren Betriebsvorschriften).
Darüber hinaus sind die von diesen Produkten ausgehenden Gefahren aufgrund ihrer Benutzung, durch die insbesondere Beschäftigte bei der Arbeit oder auch Dritte ausgesetzt sind, zu ermitteln und durch entsprechende Maßnahmen ist deren Sicherheit und der Gesundheitsschutz zu sichern und eine ständige Verbesserung anzustreben.
2. Beschaffenheitsanforderungen
Die nationalen Rechtsvorschriften für Arbeitsmittel, insbesondere für die Bereitstellung auf dem Markt (Beschaffenheitsanforderungen) von überwachungsbedürftigen Anlagen sind weitgehend durch europäische Richtlinien harmonisiert worden und durch entsprechende Verordnungen zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) in deutsches Recht umgesetzt worden (siehe untenstehende Übersicht)
3. Betriebssicherheitsanforderungen
Die Arbeitsschutzanforderungen für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie für den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen waren bisher in einer Vielzahl von berufsgenossenschaftlicher und sonstigen rechtlichen Vorschriften festgelegt, die in der Betriebssicherheitsverordnung konzentriert zusammengefaßt wurden. Im Bereich der überwachungsbedürftigen Anlagen konzentriert sich die Betriebssicherheitsverordnung auf die Gefahrenmomente Druck, Explosionsschutz, Brandschutz sowie das Heben von Personen und Gütern.
Übersicht |
|||
Nr. |
Überwachungsbedürftige |
Beschaffenheitsanforderungen |
Betriebssicherheitsanforderungen |
1 |
Druckgeräte |
Druckgeräteverordnung (14. ProdSV) |
Betriebssicherheitsverordnung |
2 |
ortsbewegliche Druckgeräte |
Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung ODV |
Betriebssicherheitsverordnung |
3 |
einfache Druckbehälter |
Verordnung über die Bereitstellung von einfachen Druckbehältern auf dem Markt (6. ProdSV) |
Betriebssicherheitsverordnung |
4 |
Dampfkesselanlagen |
Druckgeräteverordnung (14. ProdSV) |
Betriebssicherheitsverordnung
|
5 |
Druckbehälteranlagen außer Dampfkesseln |
Druckgeräteverordnung (14. ProdSV) |
Betriebssicherheitsverordnung TRBS 3141 |
6 |
Füllanlagen |
mindestens die Anforderungen der |
Betriebssicherheitsverordnung TRBS 3151 |
7 |
Rohrleitungen |
mindestens die Anforderungen der |
Betriebssicherheitsverordnung |
8 |
Lageranlagen |
mindestens die Anforderungen der |
Betriebssicherheitsverordnung |
9 |
Füllstellen |
mindestens die Anforderungen der |
Betriebssicherheitsverordnung |
10 |
Tankstellen |
TRBS 3151 |
Betriebssicherheitsverordnung |
11 |
Flugbetankungsanlagen |
mindestens die Anforderungen der |
Betriebssicherheitsverordnung |
12 |
Entleerstellen |
mindestens die Anforderungen der |
Betriebssicherheitsverordnung |
13 |
Aufzugsanlagen |
Aufzugsverordnung |
Betriebssicherheitsverordnung TRBS 1121 |
14 |
Anlagen, Geräte und Schutzsysteme in explosionsgefährdeten Bereichen |
Explosionsschutzverordnung |
Betriebssicherheitsverordnung Richtlinie 1999/92/EG über Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können. |