Betriebsvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen
Aufzuganlagen nach Aufzugsverordung (11. ProdSV)
Die Betriebsvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen ergeben sich aus den Vorgaben des Abschnitts 3 der BetrSichV, die den Stand der Technik als Sicherheitsmaßstab vorgeben. Dabei sind die vom Ausschuss für Betriebssicherheit ermittelten und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlichten Technischen Regeln für Betriebssicherheit - TRBS zu berücksichtigen. Bei Anwendung dieser Regeln kann man davon ausgehen, dass die Anforderungen der BetrSichV erfüllt werden (Vermutungswirkung). Technische Regeln |
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TRBS | Technische Regeln für Betriebssicherheit | Der Stand der Technik ist für Arbeitsmittel alleiniger Sicherheitsmaßstab. Dieser Stand der Technik wird durch die vom Ausschuss für Betriebssicherheit ermittelten und durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gemachten Regeln (Technische Regeln für Betriebssicherheit - TRBS) definiert. Der Betreiber kann von der Vermutung ausgehen, dass bei Berücksichtigung dieser Regeln die Vorschriften der BetrSichV eingehalten zu haben. |
TRBS 3121 |
Betrieb von Aufzuganlagen |
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TRBS 1201 Teil 4 |
Prüfung von Aufzugsanlagen |
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TRBS 2181 |
Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln |
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DGUV Information 209-053 |
Tätigkeiten an Aufzuganlagen |
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DGUV Information 209-085 |
Gefährdungsampel für Instandhaltungsarbeiten an Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteigen |
Bei Instandhaltungsarbeiten an Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteigen treten unterschiedliche Gefährdungen auf, die sich aus der Anlage selbst und aus der Arbeitsumgebung ergeben können. Diese Gefährdungen entstehen z. B. an den Zugängen zu den Anlagen, in den Maschinenräumen, in den Antriebsstationen, bei den Arbeiten auf dem Kabinendach, im Schacht und in der Schachtgrube oder durch unterschiedliche technische Ausführungen zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme oder Nachrüstungen der Anlage. |
DGUV Grundsatz 309-011 |
Qualifizierung von Beschäftigten aufzugsfremder Unternehmen für Tätigkeiten an Aufzuganlagen |
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EN 81-1 |
Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen Teil 1: Elektrisch betriebene Personen und Lastenaufzüge |
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EN 81-2 |
Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen Teil 2: Hydraulisch betriebene Personen und Lastenaufzüge |
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EN 81-3
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Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen - Teil 3: Elektrisch und hydraulisch betriebene Kleingüteraufzüge
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EN 81-28
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Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen - Bestehende Aufzüge - Teil 28: Fern-Notruf für Personen- und Lastenaufzüge
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EN 81-80 |
Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen - Bestehende Aufzüge - Teil 80: Regeln für die Erhöhung der Sicherheit bestehender Personen- und Lastenaufzüge; |
Gefährdungsanalyse im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung: Die Norm beschreibt 74 mögliche Gefährdungen. |
EN 13015
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Instandhaltung von Aufzügen und Fahrtreppen - Regeln für Instandhaltungsanweisungen
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Umbau-
katalog Rev. 1 |
Anforderungen für Umbauten/Modernisierungen von Aufzuganlagen
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Leitfaden zur Anpassung vorhandener Anlagen an den Stand der Technik
Mit diesem Katalog werden Anforderungen des Deutschen Ausschusses für Aufzüge (DAfA) zum Erhalt bzw. zur Verbesserung der Sicherheit bei Erneuerungen bzw. bei Änderungen an vorhandenen Anlagen in Deutschland veröffentlicht. |
VDI 3810 Bl. 6
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Betreiben und Instandhalten von gebäudetechnischen Anlagen - Aufzüge
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