Leitlinie A 1.4 |
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) |
Herausgeber: |
Rev. 0 |
Leitlinie zu:
§ 1 Abs. 1 "Gas-Druckregelanlagen"
Frage:
Sind Gas-Druckregelanlagen (GDRA) Arbeitsmittel nach BetrSichV?
Antwort:
Ja, wenn eine Gas-Druckregelanlage von einem Arbeitsgeber (Gasversorgungsunternehmen) seinen Beschäftigen bereitgestellt und von diesen bei der Arbeit benutzt, das heißt z. B. Instand gesetzt, gewartet oder geprüft wird.