Leitlinie A 2.2 |
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) |
Herausgeber: |
Rev. 0 |
Leitlinie zu:
§ 2 Abs. 1 "Persönliche Schutzausrüstungen"
Frage:
Gehören Persönliche Schutzausrüstungen zu den Arbeitsmitteln nach BetrSichV?
Antwort:
Nein, es gelten die Anforderungen der PSA-BV. In Ausnahmefällen ist die BetrSichV ebenfalls anzuwen- den, z. B. bei Flaschen für Atemschutzgeräte als überwachungsbedürftige Anlage oder die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz bei seilunterstützten Arbeitsverfahren.