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Leitlinie A 2.6

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Herausgeber:
LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik)

Rev. 0

Leitlinie zu:
§ 1 Abs. 1 "Fahrzeuge als Arbeitsmittel"

 

Frage:
1. Gehören alle Fahrzeuge, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt und von Beschäftigten bei der Arbeit verwendet werden, zu den Arbeitsmitteln?

2. Gilt die BetrSichV für die Verwendung von Arbeitsmitteln auf bzw. in Fahrzeugen (z. B. Werkstatt- einrichtung auf einem LKW, Ladekrane auf Schiffen)?

 

Antwort:
1.Ja, alle Fahrzeuge, die von Beschäftigten bei der Arbeit verwendet werden, gehören zu den Arbeitsmitteln. Ja, soweit sie nicht von dem Ausschluss nach § 1 Abs. 2 und 3 BetrSichV erfasst werden.

2. Ja, soweit sie nicht von dem Ausschluss nach § 1 Abs. 2 und 3 BetrSichV erfasst werden.

 


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