Leitlinie A 4.3 |
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) |
Herausgeber: |
Rev. 0 |
Leitlinie zu:
zu § 4 Abs. 1 „Auswahl von Arbeitsmitteln“
Frage:
Kann ein Arbeitgeber davon ausgehen, dass ein CE-gekennzeichnetes Arbeitsmittel grundsätzlich für die Benutzung durch den Beschäftigten geeignet ist?
Antwort:
Nein. Der Arbeitgeber muss prüfen, ob das Arbeitsmittel für die vorgesehene Verwendung und die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet ist. Die vom Hersteller vorgesehene Verwendung ist dabei zu berücksichtigen.