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Leitlinie A 4.2

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Herausgeber:
LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik)

Rev. 0

Leitlinie zu:
zu § 5 Abs. 3 „Anpassung von Arbeitsmitteln“

Frage:
Müssen im Betrieb verwendete Arbeitsmittel fortlaufend dem Stand der Technik nach den aktuell gelten- den EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften angepasst werden?

 

Antwort:
Nein. Sie müssen dem Stand der Technik bezogen auf die sichere Verwendung auf der Grundlage der Schutzziele der BetrSichV, insbesondere gemäß §§ 4, 5, 6, 8, 9, Anh. 1 BetrSichV, entsprechen. Weitere Hinweise zur Ermittlung des Standes der Technik bezogen auf die Verwendung von Arbeitsmitteln enthält EmpfBS 1114.


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