Leitlinie A 4.2 |
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) |
Herausgeber: |
Rev. 0 |
Leitlinie zu:
zu § 5 Abs. 3 „Anpassung von Arbeitsmitteln“
Frage:
Müssen im Betrieb verwendete Arbeitsmittel fortlaufend dem Stand der Technik nach den aktuell gelten- den EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften angepasst werden?
Antwort:
Nein. Sie müssen dem Stand der Technik bezogen auf die sichere Verwendung auf der Grundlage der Schutzziele der BetrSichV, insbesondere gemäß §§ 4, 5, 6, 8, 9, Anh. 1 BetrSichV, entsprechen. Weitere Hinweise zur Ermittlung des Standes der Technik bezogen auf die Verwendung von Arbeitsmitteln enthält EmpfBS 1114.