Leitlinie A 7.8 |
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) |
Herausgeber: |
Rev. 1 |
Leitlinie zu:
Anhang 1 Nr. 2.5 "Schutz vor herausfliegenden Teilen"
Frage:
Welches Schutzkonzept muss bei großen Bearbeitungszentren, z.B. Fräs-Bohrmaschinen, angewendet werden?
Antwort:
Bei großen Maschinen, die begangen werden können und müssen, können teilweise aufgrund großer nur vom Kran handhabbare Werkstücke keine durchgängigen Umhausungen zum Schutz vor herausfliegenden Teilen (Anhang 1 Nr. 2.5 BetrSichV) eingesetzt werden.
Aus dieser Tatsache leitet sich auch das Konzept bei älteren Großmaschinen ab: Einerseits ist im Regelfall mit ausreichender Bewegungsfreiheit des Bedieners beim Rüsten und Einrichten der Maschine zu rechnen (in Kombination mit verringerten Geschwindigkeiten und Drehzahlen), andererseits muss durch Energieberechnung die Möglichkeit der Weite des Herausschleuderns von Teilen berücksichtigt werden. Insofern ergibt sich ein „halbgeschlossenes“ Schutzkonzept, bei dem der Organisation und dem Tragen persönlicher Schutzausrüstung ein wichtiger Beitrag zukommt.
Auf die TRBS 2111, TRBS Teil 1 und Teil 2 wird hingewiesen.