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Leitlinie A 7.10

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Herausgeber:
LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik)

Rev. 0

Leitlinie zu:
Anhang 1 Nr. 2.8 "unbeabsichtigtes Erreichen von Gefahrstellen"

Frage:
Müssen Bohrer und Bohrfutter an Ständerbohrmaschinen abgedeckt werden?

 

Antwort:
Ja, sofern dadurch die Verwendung dieser Maschinen nicht behindert wird. Bei Serienfertigung ist es häufig möglich, eine trennende Schutzeinrichtung einzusetzen, und damit den betrieblichen Ablauf gar noch zu beschleunigen. In anderen Fällen, z. B. Ständerbohrmaschine in einer Schlosserei, wäre eine solche Maßnahme aufgrund von häufig einzuwechselndem Werkzeug eher hinderlich. Hier müssen organisatorische (Unterweisung) und persönliche Schutzmaßnahmen (Haarnetz, eng anliegende Kleidung, Handschuhtrageverbot) gewissenhaft angewendet werden.


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