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Leitlinie A 7.11

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Herausgeber:
LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik)

Rev. 1

Leitlinie zu:
Anhang 1 Nr. 2.18 „Schutz gegen direktes oder indirektes Berühren spannungsführender Teile“

Frage:
Muss die Elektrik der gebrauchten Maschine auf neuesten Stand gebracht werden?

 

Antwort:
Aus Anhang 1 Nr. 2.18 BetrSichV in Kombination mit § 4 Abs. 2 BetrSichV folgt, dass ein Schutz gegen direktes oder indirektes Berühren spannungsführender Teile erfolgen muss. Im Wesentlichen betrifft dies die Festlegung der DIN EN 60204-1:1998, die jedoch keine Nachrüstungsverpflichtung aufweist. Werden im Rahmen von Austausch neue Bauteile eingesetzt, so müssen diese den heutigen Stand der Technik aufweisen. Die Anforderungen an elektromagnetische Verträglichkeit werden als gesonderte Gefährdung beurteilt.

Beispiel: Not-Aus-Befehlsgerät mit roter Handhabe auf gelben Hintergrund; abschließbarer elektrischer Hauptschalter.

Auf die TRBS 2131 Nr. 4 wird hingewiesen.


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