Leitlinie A 8.3 |
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) |
Herausgeber: |
Rev. 0 |
Leitlinie zu:
§ 8 Abs. 3 „Befehlseinrichtungen, die Einfluss auf die sichere Verwendung der Arbeitsmittel haben“
Frage:
Was ist unter Befehlseinrichtungen, die Einfluss auf die sichere Verwendung der Arbeitsmittel haben, zu verstehen?
Antwort:
Befehlseinrichtungen sind z. B.
- Notbefehlseinrichtungen oder
- Einrichtungen zum Verstellen von physikalischen Parametern wie Vorschubgeschwindigkeiten bei einer Maschine, Menge oder Drehzahl.