Leitlinie A 11.2 |
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) |
Herausgeber: |
Rev. 1 |
Leitlinie zu:
§ 11 "Nachweis der letzten Prüfung bei Arbeitsmitteln, die auf Baustellen eingesetzt werden"
Frage:
Reicht eine Plakette zum Nachweis der letzten Prüfung bei Arbeitsmitteln, die auf Baustellen eingesetzt werden?
Antwort:
Wird beantwortet durch TRBS 1201 Nr. 4.2.2
(TRBS veröffentlicht im BAnz. Nr. 232 vom 9. Dezember 2006 S. 7237)