Leitlinie A 14.3 |
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) |
Herausgeber: |
Rev. 0 |
Leitlinie zu:
§ 14 Abs. 1 „Prüfung von Arbeitsmitteln nach Montage“
Frage:
Darf der Arbeitgeber den Montagebetrieb mit der Prüfung vor der Inbetriebnahme eines Arbeitsmittels beauftragen, welches dieser selbst montiert hat?
Antwort:
Ja, wenn die prüfende Person eine zur Prüfung befähigte Person ist. In bestimmten Fällen kann die Anwendung des „Vier-Augen-Prinzips“ sinnvoll sein.