Leitlinie A 14.4 |
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) |
Herausgeber: |
Rev. 0 |
Leitlinie zu:
§ 14 „Vermeidung von Doppelprüfungen“
Frage:
Wie können Doppelprüfungen bei Arbeitsmitteln vermieden werden?
Antwort:
Prüfinhalte, die im Rahmen von Konformitätsbewertungsverfahren geprüft und dokumentiert wurden, müssen nicht erneut geprüft werden.