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Leitlinie B 13.3

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Herausgeber:
LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik)

Rev. 0

Leitlinie zu:
§ 13 Abs. 4 "Erlaubnisunterlagen"

 

Frage:
Führen fehlende Antragsunterlagen zur Verlängerung der Frist oder ist hier eine Untersagung der Montage erforderlich?


Antwort:
Fehlende Antragsunterlagen führen nicht automatisch zur Fristverlängerung. Auf jeden Fall ist eine Aufforderung zum Nachreichen erforderlich, z. B.:

"Ihr Antrag ist unvollständig und kann nicht (abschließend) bearbeitet werden. Es fehlen ...
Der Antrag gilt erst i.S. von § 13 Abs. 2 als gestellt, wenn diesem alle für die Beurteilung der Anlage notwendigen Unterlagen beigefügt sind."

Dementsprechend beginnt die Laufzeit der Frist nach § 13 Abs. 4 BetrSichV erst, wenn die Antragsunterlagen vollständig eingereicht wurden.


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