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Leitlinie B 13.5

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Herausgeber:
LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik)

Rev. 0

Leitlinie zu:
§ 13 "Weitergeltung von Erlaubnissen"

Sachverhalt:
Ein Betreiber hat für seine überwachungsbedürftige Anlage nach 2003 eine Erlaubnis nach § 13 BetrSichV erhalten und die Anlage erstmals in Betrieb genommen. Diese wird nach den bis dahin geltenden Regeln bestimmungsgemäß betrieben.


Frage:
Kann einem Betreiber einer erlaubnisbedürftigen Anlage die Erlaubnis entzogen werden, wenn sich die Vorgaben in den Technischen Regeln ändern (z.B. hinsichtlich der Anforderungen zur Aufstellung)?




Antwort:
Nein. Eine bereits erteilte Erlaubnis gilt weiter.


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