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Leitlinie B 15.5

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Herausgeber:
LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik)

Akzeptiert vom LASI: Juli 2003

Leitlinie zu:
§ 15 Abs. 3 „Betreibermitteilung über die Prüffristen bei vor 01.01.2003 betriebenen Anlagen“

 

Frage:
Bis wann müssen die nach § 15 Abs. 1 Satz 2 vom Betreiber ermittelten Prüffristen bei Anlagen, die bereits vor dem 01.01.2003 betriebenen wurden, der zuständigen Behörden nach § 15 Abs. 3 mitgeteilt werden?


Antwort:
Der Verordnungsgeber hat die Pflichten der Betreiber von am 01.01.2003 befugt betriebenen Anlagen auf die Absätze 1 und 2 des § 15 beschränkt.
D. h., für diese Anlagen ist keine Betreibermitteilung vorgeschrieben.


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