Leitlinie B 15.5 |
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) |
Herausgeber: |
Akzeptiert vom LASI: Juli 2003 |
Leitlinie zu:
§ 15 Abs. 3 Betreibermitteilung über die Prüffristen bei vor 01.01.2003 betriebenen Anlagen
Frage:
Bis wann müssen die nach § 15 Abs. 1 Satz 2 vom Betreiber ermittelten Prüffristen bei Anlagen, die bereits vor dem 01.01.2003 betriebenen wurden, der zuständigen Behörden nach § 15 Abs. 3 mitgeteilt werden?
Antwort:
Der Verordnungsgeber hat die Pflichten der Betreiber von am 01.01.2003 befugt betriebenen Anlagen auf die Absätze 1 und 2 des § 15 beschränkt.
D. h., für diese Anlagen ist keine Betreibermitteilung vorgeschrieben.