Leitlinie B 15.8 |
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) |
Herausgeber: |
Rev. 1 |
Leitlinie zu:
§ 15 Abs. 4 "Überprüfung der sicherheitstechnischen Bewertung durch die ZÜS"
Frage:
Ist im Rahmen der Überprüfung der vom Betreiber ermittelten Prüffristen durch die ZÜS auch die sicherheitstechnische Bewertung mit zu überprüfen?
Antwort:
Nein, es wird lediglich die Ermittlung der Prüffrist überprüft, indem diese mit der von der ZÜS ermittelten Prüffrist verglichen wird.