www.druckgeraete-online.de

zurück

Leitlinie B 15.8

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Herausgeber:
LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik)

Rev. 1

Leitlinie zu:
§ 15 Abs. 4 "Überprüfung der sicherheitstechnischen Bewertung durch die ZÜS"

 

Frage:
Ist im Rahmen der Überprüfung der vom Betreiber ermittelten Prüffristen durch die ZÜS auch die sicherheitstechnische Bewertung mit zu überprüfen?


Antwort:
Nein, es wird lediglich die Ermittlung der Prüffrist überprüft, indem diese mit der von der ZÜS ermittelten Prüffrist verglichen wird.


oben