www.druckgeraete-online.de

zurück

Leitlinie B 15.10

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Herausgeber:
LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik)

Rev. 2

Leitlinie zu:
§ 15 Abs. 1 und 4 "Auswahl der ZÜS"

 

Frage:
Darf der Betreiber für die Überprüfung der Prüffrist und für die Durchführung der Prüfung unterschiedliche ZÜS auswählen?


Antwort:
Ja, die ZÜS kann für jede Aufgabe neu gewählt werden.


oben