| Leitlinie B 15.10 | Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) | 
| Herausgeber:  | Rev. 2 | 
Leitlinie zu:
§ 15 Abs. 1 und 4 "Auswahl der ZÜS"
Frage:
					Darf der Betreiber für die Überprüfung der Prüffrist und für die Durchführung der Prüfung unterschiedliche ZÜS auswählen?
					
					
				
Antwort:
				Ja, die ZÜS kann für jede Aufgabe neu gewählt werden.