Leitlinie B 15.10 |
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) |
Herausgeber: |
Rev. 2 |
Leitlinie zu:
§ 15 Abs. 1 und 4 "Auswahl der ZÜS"
Frage:
Darf der Betreiber für die Überprüfung der Prüffrist und für die Durchführung der Prüfung unterschiedliche ZÜS auswählen?
Antwort:
Ja, die ZÜS kann für jede Aufgabe neu gewählt werden.