Leitlinie B 15.12 |
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) |
Herausgeber: |
Rev. 0 |
Leitlinie zu:
§ 15 Abs. 1 "Herstellerangaben"
Frage:
Hat der Betreiber bei der Ermittlung der Prüffristen Herstellerangaben hierzu einzuhalten?
Antwort:
Der Betreiber hat bei der sicherheitstechnischen Bewertung nach § 15 Abs. 1 BetrSichV zur Ermittlung der Prüffristen die Herstellerangaben zu berücksichtigen.