www.druckgeraete-online.de

zurück

Leitlinie B 15.12

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Herausgeber:
LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik)

Rev. 0

Leitlinie zu:
§ 15 Abs. 1 "Herstellerangaben"

 

Frage:
Hat der Betreiber bei der Ermittlung der Prüffristen Herstellerangaben hierzu einzuhalten?


Antwort:
Der Betreiber hat bei der sicherheitstechnischen Bewertung nach § 15 Abs. 1 BetrSichV zur Ermittlung der Prüffristen die Herstellerangaben zu berücksichtigen.


oben