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Leitlinie B 15.16

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Herausgeber:
LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik)

Rev. 0

Leitlinie zu:
§ 15 Abs. 3 "Örtliche zuständige Behörde bezüglich Betreiberermittlung"

Frage:
Wenn ein Betreiber und seine (ortsfeste) überwachungsbedürftige Anlage sich in unterschiedlichen Regionen (z.B. verschiedene Bundesländer befinden, an welche örtlich zuständige Behörde muss die Betreiberermittlung erfolgen?


Antwort:
Die Betreiberermittlung muss an die für den Standort der Anlage zuständige Behörde erfolgen.


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