Leitlinie B 15.16 |
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) |
Herausgeber: |
Rev. 0 |
Leitlinie zu:
§ 15 Abs. 3 "Örtliche zuständige Behörde bezüglich Betreiberermittlung"
Frage:
Wenn ein Betreiber und seine (ortsfeste) überwachungsbedürftige Anlage sich in unterschiedlichen Regionen (z.B. verschiedene Bundesländer befinden, an welche örtlich zuständige Behörde muss die Betreiberermittlung erfolgen?
Antwort:
Die Betreiberermittlung muss an die für den Standort der Anlage zuständige Behörde erfolgen.