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Leitlinie C 1.3

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Herausgeber:
LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik)

Rev. 0

Leitlinie zu:
zu § 1 Abs. 3 "Betriebsgelände"

 

Frage:
Was gilt als Betriebsgelände?


Antwort:
Betriebsgelände der Energieversorger sind selbstgenutzte Gelände. Bereiche z. B. auf dem Gelände einer Mineralöltankstelle sind kein Betriebsgelände eines Energieversorgers im Sinne der v. g. Vorschrift, auch wenn die Bereiche vom Energieversorger angepachtet worden sind.


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