Leitlinie C 1.8 |
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) |
Herausgeber: |
Rev. 2 |
Leitlinie zu:
§ 1 Abs. 2 "Umfang einer Dampfkesselanlage"
Frage:
Welche Anlagenteile gehören zu einer Dampfkesselanlage?
Antwort:
Eine Dampfkesselanlage umfasst neben der Mindestbaugruppe Dampfkessel (siehe Leitlinie 3/4 zur Richtlinie 97/23/EG) die in der TRBS 2141 Nr. 2 Abs. 11 aufgeführten Teile und Einrichtungen.