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Leitlinie C 1.8

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Herausgeber:
LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik)

Rev. 2

Leitlinie zu:
§ 1 Abs. 2 "Umfang einer Dampfkesselanlage"

Frage:
Welche Anlagenteile gehören zu einer Dampfkesselanlage?



Antwort:
Eine Dampfkesselanlage umfasst neben der Mindestbaugruppe Dampfkessel (siehe Leitlinie 3/4 zur Richtlinie 97/23/EG) die in der TRBS 2141 Nr. 2 Abs. 11 aufgeführten Teile und Einrichtungen.


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