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Leitlinie C 13.3

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Herausgeber:
LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik)

Rev. 1

Leitlinie zu:
§ 13 "Erlaubniserteilung bei ortsveränderlichen Dampfkesselanlagen"

Sachverhalt:
In der BetrSichV sind keine besonderen Regelungen bezüglich der Erlaubniserteilung bei ortsveränderlichen Dampfkesselanlagen (vgl. § 10 Abs. 5 DampfkV) enthalten. Nach § 13 Abs. 4 BetrSichV ist der Erlaubnisantrag an die nach Landesrecht örtlich zuständige Behörde zu richten.

Frage:
Wie ist bei einer ortsveränderlichen Danmpfkesselanlage zu verfahren?



Antwort:
Erlaubnisbehörde ist die für den Antragsteller örtlich zuständige Behörde. Die Erlaubnis ist analog § 10 Abs. 5 DampfkV ohne Bezug auf den Standort zu erteilen.


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