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Leitlinie C 15.8

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Herausgeber:
LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik)

Rev. 0

Leitlinie zu:
§ 15 Abs. 17 "Verlängerung von Prüffristen für Druckgeräte nach Anhang 5".

Frage:

Wie ist bei Anträgen auf Prüffristverlängerung zu verfahren, wenn der Antrag für eine in Anhang 5 BetrSichV aufgeführte Anlage gestellt wird?

(z. B. für Druckgeräte mit Schnellverschlüssen (Anhang 5 Ziffer 26 BetrSichV)


Antwort:

Die Prüffristverlängerung ist möglich, weil in § 17 BetrSichV auf die in den §§ 14 und 15 BetrSichV vorgesehenen Prüfungen bezug genommen wird.


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