Leitlinie C 17.2 |
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) |
Herausgeber: |
Rev. 0 |
Leitlinie zu: § 17 i. V. mit Anh. 5 Nr. 25 "Verwendungsfertige Dampfkessel"
Frage:
Kann für Dampfkessel der Kategorie III mit einem Druckinhaltsprodukt bis 1.000 bar*Liter die Nr. 25 des Anhang 5 in Anspruch genommen werden?
Antwort:
Ja, eine Einschränkung auf Druckbehälter liegt nicht vor.