Leitlinie C 23.2 |
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) |
Herausgeber: |
Rev. 1 |
Leitlinie zu:
§ 23 "Prüfperson"
Frage:
Durch wen sind innerbetrieblich eingesetzte ortsbewegliche Druckgeräte zu prüfen?
Antwort:
Die Personen sind analog den genannten transportrechtlichen Übereinkünften durch ZÜS durchzuführen.