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Leitlinie C 23.2

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Herausgeber:
LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik)

Rev. 1

Leitlinie zu:
§ 23 "Prüfperson"


Frage:
Durch wen sind innerbetrieblich eingesetzte ortsbewegliche Druckgeräte zu prüfen?


Antwort:
Die Personen sind analog den genannten transportrechtlichen Übereinkünften durch ZÜS durchzuführen.


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