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Leitlinie D 14.1

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Herausgeber:
LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik)

Rev. 1

Leitlinie zu:
§ 14 Abs. 7 "Prüfung vor Inbetriebnahme"

 

Frage:
Warum sind Aufzugsanlagen, die Aufzüge i. S. der Aufzugsrichtlinie 95/16/EG sind (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a BetrSichV) von der erstmaligen Prüfung durch eine ZÜS ausgenommen, Aufzugsanlagen, die Aufzüge i. S. der Nr. 17 im Anhang IV Richtlinie 2006/42/EG sind (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b BetrSichV) aber nicht?



Antwort:
Für Aufzugsanlagen im Sinne der Richtlinie 95/16/EG entfällt die Prüfung vor Inbetriebnahme, da im Unterschied zu anderen überwachungsbedürftigen Anlagen die Konformitätsbewertung erst nach vollständiger Montage am Betriebsort erfolgt.


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