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Leitlinie D 14.3

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Herausgeber:
LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik)

Rev. 0

Leitlinie zu:
§ 14 Abs. 7 i. V. m. § 10 Abs. 1 "Aufzugsanlagen i. S. AufzR"

 

Frage:
Nach § 14 Abs. 7 BetrSichV entfällt bei Aufzuganlagen i. S. der Richtlinie 95/16/EG die Prüfung vor Inbetriebnahme. Ist bei diesen Aufzugsanlagen statt dessen eine Prüfung durch eine befähigte Person nach § 10 Abs.1 BetrSichV erforderlich?



Antwort:
Da Aufzugsanlagen i. S. der AufzR die CE-Kennzeichnung erst nach vollständiger Montage erhalten, d. h. betriebsfertig in Verkehr gebracht werden, ist auch eine Prüfung nach § 10 Abs. 1 BetrSichV nicht erforderlich.


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