Leitlinie D 15.1 |
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) |
Herausgeber: |
Rev. 1 |
Leitlinie zu:
§ 15 Abs. 18 "Termin der Inbetriebnahme bei Aufzugsanlagen i. S. AufzR"
Frage:
1. Wie wird der Tag der ersten Inbetriebnahme bestimmt?
1. Liegt es im Anschluss an das Inverkehrbringen allein beim Betreiber, wann er eine Aufzuganlage erstmalig in Betrieb nimmt?
Antwort:
1. Der Tag der ersten Inbetriebnahme ergibt sich aus der erstmaligen Nutzung durch den Betreiber.
2. Ja