Leitlinie E 1.2 |
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) |
Herausgeber: |
Rev. 0 |
Leitlinie zu:
§ 1 Abs. 2 Nr. 3 "Medizinprodukte"
Frage:
Zählen Medizinprodukte zur Anwendung in explosionsgefährdeten Bereichen zu den überwachungsbedürftigen Anlagen i. S. § 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrSichV?
Antwort:
Nein, medizinische Geräte zur bestimmungsgemäßen Verwendung in medizinischen Bereichen sind gemäß Art. 1 Abs. 4 vom Anwendungsbereich der Richtlinie 94/9/EG ausgenommen und somit keine überwachungsbedürftigen Anlagen i. S. der BetrSichV.