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Leitlinie E 1.2

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Herausgeber:
LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik)

Rev. 0

Leitlinie zu:
§ 1 Abs. 2 Nr. 3 "Medizinprodukte"


Frage:
Zählen Medizinprodukte zur Anwendung in explosionsgefährdeten Bereichen zu den überwachungsbedürftigen Anlagen i. S. § 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrSichV?


Antwort:
Nein, medizinische Geräte zur bestimmungsgemäßen Verwendung in medizinischen Bereichen sind gemäß Art. 1 Abs. 4 vom Anwendungsbereich der Richtlinie 94/9/EG ausgenommen und somit keine überwachungsbedürftigen Anlagen i. S. der BetrSichV.


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