Leitlinie E 6.1 |
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) |
Herausgeber: |
Rev. 1 |
Leitlinie zu:
§ 6 "Explosionsschutzdokument bei Arbeiten in Fremdbetrieben"
Frage:
Wenn eine Drittfirma (z. B. Service- oder Reparaturfirma, TÜV) einen Mitarbeiter in einen Betrieb mit Explosionsgefahr zur Durchführung einer Arbeit schickt, muss diese Drittfirma dann für diese Tätigkeit ein Explosionsschutzdokument erstellen?
Antwort:
Nein, aber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV sind die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen tätigkeitsbezogen und technologiebezogen zu ermitteln und Maßnahmen festzulegen. Es sind Verhaltensregeln (z. B. Vergewisserung, dass keine explosionsfähige Atmosphäre vorhanden ist) und entsprechender Technikeinsatz (z. B. Einsatz von Warnmeldern, Verwendung explosionsgeschützter Werkzeuge und Geräte) unter Berücksichtigung von Anhang 4 BetrSichV zu bestimmen.