Leitlinie E 6.6 |
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) |
Herausgeber: |
Rev. 1 |
Leitlinie zu:
§ 6 "Explosionsschutzdokuments für Tankfahrzeuge"
Frage:
Ist für ein Tankfahrzeug ein Explosionsschutzdokument zu erstellen?
Antwort:
Nein, die Anforderungen zum Explosionsschutz bei Tankfahrzeugen sind über das Verkehrsrecht geregelt. Der Arbeitgeber des Tankwagenfahrers muss für den Betrieb des Tankwagens kein Explosionsschutzdokument erstellen. Es genügt in diesem Fall die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG in Verbindung mit § 6 der GefStoffV und § 3 der BetrSichV.
Der Befüll- und Entleervorgang findet in der Regel auf Betriebsgelände statt. Der jeweilige Arbeitgeber hat bei der Erstellung des Explosionsschutzdokumentes auch diesen betroffenen Bereich zu berücksichtigen. Auf RL 1999/92/EG Artikel 6 wird verwiesen.