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Leitlinie E 7.3

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Herausgeber:
LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik)

Rev. 4

Leitlinie zu:
§ 7 i. V. mit Anhang 4 Abschnitt A Nr. 3.8 "Prüfung der Arbeitsplätze vor erstmaliger Nutzung"


Frage:

1. Was ist unter "Arbeitsplätzen" i. S. Anhang 4 Abschnitt A Nr. 3.8 BetrSichV zu verstehen?

2. Muss die Prüfung nicht nur vor der erstmaligen Nutzung eines Arbeitsplatzes, sondern auch nach Änderung erfolgen?

Antwort:

1. Arbeitsplätze sind Bereiche in denen sich Beschäftigte bei der von ihnen auszuübenden Tätigkeit aufhalten. Hierzu gehören auch Bereiche, die bei der In- und Außerbetriebnahme sowie zu Kontroll- und Wartungszwecken betreten werden müssen.

2. Wird beantwortet durch TRBS 1201 Teil 1 Nr. 5.


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