Leitlinie E 7.3 |
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) |
Herausgeber: |
Rev. 4 |
Leitlinie zu:
§ 7 i. V. mit Anhang 4 Abschnitt A Nr. 3.8 "Prüfung der Arbeitsplätze vor erstmaliger Nutzung"
Frage:
1. Was ist unter "Arbeitsplätzen" i. S. Anhang 4 Abschnitt A Nr. 3.8 BetrSichV zu verstehen?
2. Muss die Prüfung nicht nur vor der erstmaligen Nutzung eines Arbeitsplatzes, sondern auch nach Änderung erfolgen?
Antwort:
1. Arbeitsplätze sind Bereiche in denen sich Beschäftigte bei der von ihnen auszuübenden Tätigkeit aufhalten. Hierzu gehören auch Bereiche, die bei der In- und Außerbetriebnahme sowie zu Kontroll- und Wartungszwecken betreten werden müssen.
2. Wird beantwortet durch TRBS 1201 Teil 1 Nr. 5.