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Leitlinie E 14.4

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Herausgeber:
LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik)

Rev. 0

Leitlinie zu:
§ 14 Abs. 3 „Prüfung von explosionsgeschützten Geräten ohne festen Standort“

Frage:

Muss ein Gerät im Sinne der Richtlinie 94/9/EG, das bestimmungsgemäß nicht an einen Standort gebunden ist (z. B. Handleuchte, Messgerät etc.), an jedem neuen Einsatzort von einer hierzu befähigten Person geprüft werden?

Antwort:

Nein. Diese Geräte haben keinen Standort im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Der Standort im Sinne des § 14 Abs. 3 Satz 5 BetrSichV ist bei diesen Geräten der vom Arbeitgeber / Betreiber bei der Gefährdungsbeurteilung / sicherheitstechnischen Bewertung festgelegte zulässige Einsatzbereich. An dem jeweiligen Ort der Benutzung bzw. des Betriebs innerhalb des festgelegten Einsatzbereiches ist dann keine erneute Prüfung durch eine befähigte Person erforderlich.


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