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Leitlinie F 13.1

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Herausgeber:
LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik)

Rev. 1

Leitlinie zu:
zu § 13 Abs. 1 Nr. 3 "Erlaubnisbedürftige Lageranlage mit erlaubnisfreier Entleer- oder Füllstelle"

 

Frage:
Wenn zu einer erlaubnisbedürftigen Lageranlage eine erlaubnisfreie Entleer- oder Füllstelle gehört, muss die Entleer- bzw. Füllstelle sowie die dazwischen liegende Rohrleitung von der Erlaubnis mit erfasst werden?


Antwort:
Es werden nur die Anlagenteile erfasst, die für den sicheren Betrieb der erlaubnisbedürftigen Anlage erforderlich sind.


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