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Leitlinie F 15.1

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Herausgeber:
LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik)

Rev. 0

Leitlinie zu:
§ 15 "Prüfumfang"

 

Frage:
Sind bei Anlagen für brennbare Flüssigkeiten bei der Prüfung durch die ZÜS auch die Sicherheit gegen druckbedingte Risiken auch bei (Druck-)Behältern (0,1 bis 0,5 bar) festzustellen, die keine Druckgeräte i. S. der DGRL sind?


Antwort:
Ja, die ZÜS haben die allgemeine Sicherheit der überwachungsbedürftigen Anlage zu überprüfen.


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