Prüfungen vor Inbetriebnahme

nach § 14 BetrSichV

Anlage [1],
aus dampfbeheizte Muldenpressen sowie Pressen zum maschinellen Bügeln, Dämpfen, Verkleben, Fixieren und dem Fixieren ähnlichen Behandlungsverfahren von Kleidungsstücken, Wäsche oder anderen Textilien und Ledererzeugnissen.


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Befähigte Person