Aufzuganlagen,[1] die auf Baustellen vorübergehend errichtet werden und dazu bestimmt sind, Personen und Güter zu befördern, und deren Förderhöhe und Haltestellenzahl dem Baufortschritt angepasst werden kann.
Prüfungen:
Vor der erstmaligen Inbetriebnahme:
Ordnungsgemäßer Zustand hinsichtlich Montage, der Installation, den Aufstellungsbedingungen und sicherer Funktion
Nach einer wesentlichen Veränderung:
Ordnungsgemäßer Zustand hinsichtlich Montage, der Installation, den Aufstellungsbedingungen und sicherer Funktion
Nach einer Änderung:
Ordnungsgemäßer Zustand, soweit der Betrieb oder die Bauart der Anlage durch die Änderung beeinflusst wird
Prüfungen durch:
zugelassene Überwachungsstelle, od
Kannauch von einer befähigten Person geprüft werden, wenn die Aufzuganlage nach der ersten Inbetriebnahme an einem neuen Standort wieder aufgestellt wird
Dokumentation:
Die Ergebnisse der Prüfungen durch die zugelassene Überwachungsstelle sind zu bescheinigen.
Die Bescheinigungen sind am Betriebsort der überwachungsbedürftigen Anlage aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.
[1] Anlagen: Anlagen sind Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV. Anlagen setzen sich aus mehreren Funktionseinheiten zusammen, die zueinander in Wechselwirkung stehen und deren sicherer Betrieb wesentlich von diesen Wechselwirkungen bestimmt sind.