Prüfungen vor Inbetriebnahme
nach § 14 BetrSichV
Dampferzeuger/Heißwassererzeuger
Fluidart: Dampf / Heißwasser TS>110°C
max. zul. Druck:
PS [bar]
Volumen:
V [ l ]
Kategorieeinstufung DGRL 97/23/EG:
Prüfungen durch:
Prüfungen:
Vor der erstmaligen Inbetriebnahme: Ordnungsgemäßer Zustand hinsichtlich Montage, der Installation, den Aufstellungsbedingungen und sicherer Funktion
Nach einer wesentlichen Veränderung: Ordnungsgemäßer Zustand hinsichtlich Montage, der Installation, den Aufstellungsbedingungen und sicherer Funktion
Nach einer Änderung: Ordnungsgemäßer Zustand, soweit der Betrieb oder die Bauart der Anlage durch die Änderung beeinflusst wird
Überwachungsbedürftige Dampfkesselranlagen, die für einen ortsveränderlichen Einsatz vorgesehen sind und nach der ersten Inbetriebnahme an einem neuen Standort aufgestellt werden, kann die Anlage erneut in Betrieb genommen werden, wenn die Anlage unter Berücksichtigung der vorgesehenen Betiebsweise durch eine befähigte Person oder durch eine zugelassene Überwachungsstelle auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hinsichtlich Montage, der Installation, den Aufstellungsbedingungen und sicherer Funktion geprüft worden ist.