Vor der erstmaligen Inbetriebnahme:
Ordnungsgemäßer Zustand hinsichtlich Montage, der Installation, den Aufstellungsbedingungen und sicherer Funktion
Nach einer wesentlichen Veränderung:
Ordnungsgemäßer Zustand hinsichtlich Montage, der Installation, den Aufstellungsbedingungen und sicherer Funktion
Nach einer Änderung:
Ordnungsgemäßer Zustand, soweit der Betrieb oder die Bauart der Anlage durch die Änderung beeinflusst wird
Prüfungen durch:
Anlagenteil
Druckbehälteranlage
Anlagenteile
Prüfung vor Inbetriebnahme durch
Wenn
- Druckbehälter nach RL 97/23/EG und/oder
- Druckbehälter nach RL 2009/105/EG
ausschließlich durch befähigte Person geprüft werden dürfen (in den Grenzen § 14 Abs. 3 Nr. 1 bis 3).
befähigte Person
Wenn mind. 1
- Druckbehälter nach RL 97/23/EG und/oder
- Druckbehälter RL 2009/105/EG
durch die zugelassene Überwachungsstelle geprüft werden muss (außerhalb der Grenzen von § 14 Abs. 3 Nr. 1 bis 3)
zugelassene Überwachungsstelle
Dokumentation:
Die Ergebnisse der Prüfungen durch die befähigte Person sind aufzuzeichnen bzw. durch die zugelassene Überwachungsstelle zu bescheinigen.
Aufzeichnungen und Bescheinigungen sind am Betriebsort der überwachungsbedürftigen Anlage aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.
[1] Druckbehälteranlage:
Eine Druckbehälteranlage ist eine abgegrenzte Funktionseinheit, die aus Teilen besteht, z. B. Druckbehältern, Rohrleitungen, Ausrüstungsteilen mit Sicherheitsfunktion, druckhaltenden Ausrüstungsteilen, Heiz- und Kühleinrichtungen, die zur sicheren Beherrschung des Druckrisikos erforderlich sind.
Gesamtanlage:
Eine Gesamtanlage nach § 15 BetrSichV kann aus mehreren in sich abgrenzbaren Druckbehälteranlagen bestehen, die jede für sich genommen, den sicheren Betrieb gewährleisten und insbesondere das Druckrisiko sicher beherrschen