Anlagen:
Anlagen sind Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV. Anlagen setzen sich aus mehreren Funktionseinheiten (Druckbehältern, Rohrleitungen, Ausrüstungsteilen mit Sicherheitsfunktion, druckhaltenden Ausrüstungsteilen, Heiz- und Kühleinrichtungen) zusammen, die zueinander in Wechselwirkung stehen und deren sicherer Betrieb wesentlich von diesen Wechselwirkungen bestimmt sind.