für besondere Druckgeräte nach § 17 in Verbindung mit Anhang 5 der BetrSichV Rotierende dampfbeheizte Zylinder |
14. Rotierende dampfbeheizte Zylinder An rotierenden dampfbeheizten Zylindern müssen wiederkehrende Festigkeitsprüfungen nur durchgeführt werden, wenn die Zylinder aus dem Maschinengestell ausgebaut werden. |