Prüfung:
- technische Prüfung unter Anwendung der Prüfregeln
- Ordnungsprüfung
Prüfungen durch:
Anlagenteil
Druckbehälteranlage
Anlagenteile ausschließlich
Wiederkehrende Prüfung durch
ausschließlich
Druckbehälter
nach RL 97/23/EG
und/oder
Druckbehälter
RL 2009/105/EG
befähigte Person
befähigte Person
mind. 1
Druckbehälter
nach RL 97/23/EG
und/oder
Druckbehälter
RL 2009/105/EG
zugelassene Überwachungstelle
zugelassene Überwachungstelle
Dokumentation:
Die Ergebnisse der Prüfungen durch die befähigte Person sind aufzuzeichnen bzw. durch die zugelassene Überwachungsstelle zu bescheinigen.
Aufzeichnungen und Bescheinigungen sind am Betriebsort der überwachungsbedürftigen Anlage aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.
[1] Druckbehälteranlage:
Eine Druckbehälteranlage ist eine abgegrenzte Funktionseinheit, die aus Teilen besteht, z.B. Druckbehältern, Rohrleitungen, Ausrüstungsteilen mit Sicherheitsfunktion, druckhaltenden Ausrüstungsteilen, Heiz- und Kühleinrichtungen, die zur sicheren Beherrschung des Druckrisikos erforderlich sind.
Gesamtanlage: Eine Gesamtanlage nach § 15 BetrSichV kann aus mehreren in sich abgrenzbaren Druckbehälteranlagen bestehen, die jede für sich genommen, den sicheren Betrieb gewährleisten und insbesondere das Druckrisiko sicher beherrschen.