[1] Die Fristen laufen vom Tag
- der ersten Prüfung vor Inbetriebnahme
- erneute Prüfung vor Inbetriebnahme nach einer wesentlichen Veränderung
- der erneuten wiederkehrenden Prüfung
Der Betreiber hat die Prüffristen auf der Grundlage einer sicherheitstechnischen Bewertung zu ermitteln